Der NSU, die BRD und der rassistische Normalzustand

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Am Ort 9, 94032 Passau

 

Der NSU, die BRD und der rassistische Normalzustand
Bündnis: Kein Schlussstrich

Der NSU, die BRD und der rassistische Normalzustand
Zwischen 1999 bis 2011 beging der NSU drei Bombenanschläge und zehn Morde, darunter neun an migrantischen Kleinunternehmern, sowie zahlreiche Banküberfälle. Erst im Jahr 2011 enttarnte sich die nationalsozialistische Terrorgruppe durch den Selbstmord von Böhnhart und Mundlos selbst. Zwar war der NSU das Werk von militanten Neonazis, ohne die Verwicklungen des Verfassungsschutzes, den Rassismus in Polizei und Gesellschaft hätte es ihn jedoch nie in dieser Form gegeben. Es gilt daher jene Faktoren zu analysieren, die dazu geführt haben, dass der NSU seine neonazistischen Terrorakte begehen konnte. Inwieweit bestehen die gesellschaftlichen Verhältnisse, die den NSU möglich gemacht haben, auch nach dessen Auffliegen fort? Außerdem soll es in dem Vortrag um offene Fragen, den Prozess und die Aktionen am Tag der Urteilsverkündung gehen.

Zur Vortragsreihe:

Über mehr als 10 Jahre hinweg verübte der neonazistische „Nationalsozialistische Untergrund“ rassistische Morde an Migrant*innen und Menschen, die nicht in ihr Bild einer „deutschen Volksgemeinschaft“ passten. Die Behörden schlossen einen rechten Hintergrund jedoch trotz massiver Hinweise lange kategorisch aus und ermittelten stattdessen in migrantischen Communites. Auch die Medienberichterstattung über die sogenannten „Dönermorde“ zeigt deutlich, dass Rassismus keine nur von einigen Neo-Nazis vertretene Ideologie, sondern tief in der Gesellschaft verwurzelt ist.

Der Prozess gegen die Hauptangeklagten des NSU, der seit nunmehr knapp 5 Jahren andauert, neigt sich seinem Ende zu. Anlässlich der bevorstehenden Urteilsverkündung veranstalten wir eine Vortragsreihe, die sich mit Rechtem Terror in Bayern, dem NSU(-Prozess) sowie dem alltäglichen Rassismus auch von Seiten der Behörden auseinandersetzt. Die rassistischen Zustände zu benennen, sie nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und ihnen etwas entgegenzusetzen ist Ziel dieser Vortragsreihe.

Wir ziehen keinen Schlusstrich!

Einlassvorbehalt
Die Veranstalter behalten sich gem. § 6 VersG i.V.m. Art. 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.